1.1 Unsere Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer nachstehenden
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
aller mit uns abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.1.2 Mit der Erteilung
des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung
oder Leistung, werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch
den Besteller anerkannt.
1.3 Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des
Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch
die 2d3dbrun.
1.4 Telegraphische, telefonische oder
mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die 2d3dbrun.
1.5 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn von uns eine
schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, es sei denn, wir
liefern vereinbarungsgemäß unmittelbar nach Auftragseingang. In
diesem Fall gelten Lieferschein bzw. Rechnung als
Auftragsbestätigung. Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung heben
etwa entgegenstehende, vorhergehende Vereinbarungen auf.
2. Preise
2.1 Unsere Preise verstehen sich rein
netto Versandstelle. Die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten
des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer
Auftragsbestätigung berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto Kasse
ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen und werden den Besteller über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.
3.3 Werden Zahlungen gestundet oder später
als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in
Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
berechnet. Die Zinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Besteller
eine geringere Belastung nachweist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir
außerdem ab dem 15. Tag seit Rechnungsdatum eine Mahngebühr von Euro
4,- pro Mahnung, sofern nicht der Besteller einen geringeren Schaden
nachweist.
3.4 Eine Aufrechnung und/oder ein
Zurückbehaltungsrecht sind nur möglich, wenn dem Besteller
Gegenforderungen zustehen, die von uns unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
4. Abtretbarkeit von Ansprüchen
4.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
5. Lieferzeit
5.1 Die in
unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind
unverbindliche Circa-Angaben. Sie sind nur dann bindend, wenn sie von
uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dies gilt auch nur dann, wenn nach erster Vorlage der Arbeiten / Daten die Korrekturangaben spätestens 1 Woche vor Liefertermin bei der 2d3dbrun eingegangen sind. Geringfügige Änderungen bis spätestens 3 volle Tage vor Liefertermin.
5.2 Die
Lieferzeit beginnt mit dem Datum der schriftlichen
Auftragsbestätigung jedoch frühestens nach dem Eingang der
Informationen / Daten des Bestellers, die zur Erbringung der
bestellten Leistungen notwendig sind und darüber hinaus eventuell
vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.
Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
sonstigen Ereignissen, die der 2d3dbrun die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen (insbesondere bei Streik,
Aussperrung, Materialausfall, Handelsembargo, Katastrophen,
Beförderungs- oder Betriebssperre) hat die 2d3dbrun auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In
diesen Fällen ist die 2d3dbrun berechtigt, nach seiner Wahl vom
Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der Besteller kann hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Die 2d3dbrun ist verpflichtet, den
Besteller über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich zu
informieren.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist
der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Versand und Zustellung auch bei Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung des Bestellers.
5.4 Die Wahl des Transportweges und Transportmittels
erfolgt mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen. Jede
Haftung von der 2d3dbrun ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
5.5 Sofern die
2d3dbrun die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, beschränkt
sich der Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Verzugsschaden auf
insgesamt höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der 2d3dbrun beruht.
5.6 Die 2d3dbrun behält sich vor die erstellten Arbeiten / Daten auf
einem von 2d3dbrun betriebenen Server abzulegen und dem Besteller
zwecks Ansicht und Arbeitskontrolle Zugang via Internet zu geben. Der
Besteller trägt hierfür lediglich seine eigenen Verbindungkosten. Die
2d3dbrun ist berechtigt die Arbeiten und Daten erst nach Eingang der
Zahlung physikalisch zu liefern.
6. Gefahrenübergang
6.1 Mit der Aufgabe der Arbeiten / Daten zum
Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Sind die Arbeiten /
Daten vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der
Bereitstellung auf den Besteller über.
Verzögert sich die
Absendung ohne unser Verschulden, geht die Gefahr mit der Mitteilung
der Versandbereitschaft über.
Werden die Arbeiten / Daten via digitaler Datenübertragung geliefert, gilt das Übertragungsprotokoll von 2d3dbrun an den Besteller als Lieferbestätigung, gleichwohl an welche Person / Adresse des Bestellers übertragen wurde.
7. Recht auf Rücktritt
7.1 Werden uns nach Abschluß des Vertrages
Tatsachen bekannt, die nach kaufmännischen Gepflogenheiten die
Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, oder tritt eine
wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Bestellers ein oder gerät der Besteller mit fälligen Forderungen in
Verzug, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus dem
laufenden Vertrag fällig zu stellen und die Erbringung weiterer
Lieferungen und Leistungen davon abhängig zu machen, daß die fälligen
und fällig gestellten Forderungen zuvor beglichen sind. Wir sind dann
auch berechtigt, dem Besteller zur Bezahlung der fälligen und fällig
gestellten Forderungen eine angemessene Frist zu bestimmen. Nach
Ablauf der Fristen können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht die Zahlung
rechtzeitig erfolgt ist.
7.2 Wir sind berechtigt, bei
unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des
Auftrages liegen und seine Ausführung für uns unzumutbar machen, vom
Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadenersatzpflicht eintritt.
8. Gewährleistung
Allgemein
8.1 Die Gewährleistung erfolgt nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen: Die Gewährleistung erfolgt kostenlos, sofern der
Besteller auf seine Kosten die Korrekturen schriftlich betitelt und
die zu korrigierenden Arbeiten der 2d3dbrun vorlegt.
Erfolgt
die Ersatzleistung oder lnstandsetzung auf Wunsch des Bestellers bei
diesem oder an einem anderen Ort, so hat der Besteller die
Transportkosten bzw. die anfallende Reisezeit und KM-Pauschale zu
bezahlen.
Für eine Ersatzleistung oder Korrektur beträgt die
Gewährleistungsfrist 2 Wochen. Nach dieser Frist kann die 2d3dbrun die bestellten Arbeiten / Daten, sowie änderungsarbeiten in Rechnung stellen.
Die Wahrung aller
Schutzrechte der Daten / Bilder, die in den bestellten Leistungen
verwendet wurden, obliegt einzig und allein beim Besteller.
Eventuelle Lizenzzahlungen aus solchen Schutzrechte trägt alleine der
Besteller. Die 2d3dbrun übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung.
8.2 Internet
Die Vertragsparteien
stimmen darüber überein, daß es nicht möglich ist, HTML-,
Javascript-, Javapplet- und CGI-Programme so zu entwickeln, daß sie
mit allen am Markt erhältlichen Anwendungsbedingungen genau
gleich, identisch erscheinen. Farb-, Schrift-, Abmessungsabweichungen
müssen akzeptiert werden.
Die 2d3dbrun leistet dafür Gewähr, daß
die Programme nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Tauglichkeit
zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
erheblich mindern. Die Leistungsbeschreibung der Internet-Programme
dienen der Schilderung des Vertragsgegenstandes und enthält keine
gewährleistungsrechtlichen Zusicherungen. Bei Vorliegen von Mängeln
ist der Hersteller zur Nachbesserung berechtigt und, soweit dies
nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.
Gelingt es dem Hersteller während einer angemessenen Frist nicht,
durch Nachbesserung alle Fehler zu beseitigen oder so zu umgehen, daß
dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird,
kann der Kunde eine Herabsetzung der vereinbarten Zahlung verlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
8.3 Die
vorstehenden Absätze enthalten abschließende Regelungen über die
Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche aus.
9. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Lieferung von Arbeiten / Daten erfolgt bis
zur restlichen Bezahlung sämtlicher bestehender und künftig aus der
Geschäftsverbindung entstehender Forderungen unter Eigentumsvorbehalt
zu Gunsten der 2d3dbrun. Dies gilt auch dann, wenn einzelne
Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo
gezogen und anerkannt ist.
9.2 Verpfändungen und
Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme
oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Besteller auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
9.3
Soweit der Besteller nach dem Vertragsinhalt berechtigt ist, die
Vorbehaltsarbeiten / Daten im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
einzusetzten, gilt dies nur, so lange er sich nicht im Verzug
befindet.
Die dem Besteller durch Weiterveräußerung oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsarbeiten / Daten entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Besteller bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an die 2d3dbrun ab.
Ein vom
Besteller mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur
völligen Bezahlung der durch unseren Eigentumsvorbehalt
gesicherten Forderungen als zu unseren Gunsten vereinbart. Der
Besteller wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an die 2d3dbrun
abgetretenen Forderungen für Rechnung der 2d3dbrun im eigenen Namen
einzuziehen.
Der Besteller ist verpflichtet, der 2d3dbrun auf
Verlangen die Höhe seiner Forderung, den Forderungsgrund und die
Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Soweit die auf Grund der
vorstehenden Regelungen an uns abgetretenen Forderungen um mehr als
20% über unsere gesicherten Ansprüche gegen den Besteller
hinausgehen, verpflichten wir uns, den darüber hinausgehenden Anteil
der Forderung nach unserer Wahl und auf Verlangen freizugeben bzw.
zurückzuübertragen.
9.4 Erfüllt der Besteller seine
Vertragspflichten uns gegenüber nicht, kommt er insbesondere in
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsarbeiten / Daten
zurückzunehmen oder ggf. die Herausgabeansprüche gegen Dritte geltend
zu machen. In der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der
Vorbehaltsarbeiten / Daten durch uns liegt - soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der
Geschäftsverbindung - einschließlich Urkunden-, Wechsel- und
Scheckprozesse, sowie eventuelle Klage auf Herausgabe - ist
ausschließlich der Sitz der 2d3dbrun,
soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
10.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
10.3 Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine
angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen
Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.